Baugenehmigung: Manchmal Ja, manchmal Nein

Wann braucht man für einen Carport, ein Mülltonnenhaus oder Ähnliches eine Baugenehmigung? Wann reicht eine Bauanzeige? Wann kann genehmigungsfrei gebaut werden? Unsere ehrliche Antwort: Es kommt drauf an.

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Je nach Standort gibt es verschiedene Bestimmungen

Jedes Bundesland hat eigene Baugesetze. In diesen ist festgelegt, was und wie mit oder ohne Genehmigung gebaut werden darf. Sogar einzelne Kommunen haben unterschiedliche Vorschriften – nicht nur bei der Frage der Genehmigung, sondern auch bei der Gestaltung.

In schneereichen Regionen gibt es Gemeinden, die wegen der Schneelasten bestimmte Dacharten vorschreiben. Andere Gemeinden schreiben für bestimmte Ortslagen spezielle Farben und Eindeckungen vor. Wenn Ihr Gebäude denkmalgeschützt ist, gelten lokal vielleicht wieder andere Anforderungen.

Bauskizze Carport

Die Anfertigung einer Skizze für den geplanten Bau eines Carports mit allen notwendigen Abmessungen ist ratsam.

Damit sollten Sie sich an das zuständige Bauamt wenden, um zu erfahren, ob der Bau abgenommen würde und ob dafür eine Carport-Baugenehmigung erforderlich ist. Sie erhalten von uns eine vermaßte 3D-Ansicht Ihres Projekts.

Bauamt / Baubehörde

Selbst bei kleinen Aus- und Neubauten muss der Hauseigentümer oder Bauherr die kommunalen Vorschriften (Bebauungsplan, Landesbauordnung etc.) beachten. Aktives Nachfragen beim zuständigen Bauamt oder der Baubehörde ist auf jeden Fall empfehlenswert.

Sprechen Sie mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Ihrem Bauamt und klären Sie Punkte wie:

  • grundsätzliche Baurechtsfragen
  • Denkmalschutz, Naturschutz
  • angrenzende Nachbargrundstücke

Nur die Behörde kann verlässliche Auskunft geben, welche Regelungen für Ihr Projekt aufgrund von Satzungen und Bebauungsplan anzuwenden sind.

Carport Baugenehmigung bzw. Bauanzeige

Es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung für den Bau eines Carports. Der Bauherr muss sich nach der Bauordnung in seiner Region richten. In manchen sind behördliche Genehmigungen zwingend erforderlich, in anderen wird nur eine sogenannte Bauanzeige verlangt und es gibt sogar Orte, in denen keinerlei behördliche Zustimmung notwendig ist.

Gerade deshalb ist die aktive Nachfrage bei der zuständigen Baubehörde so wichtig. Ist eine Carport Baugenehmigung unerlässlich, müssen alle notwendigen Papiere, wie zum Beispiel eine Flurkarte, die nicht älter als zwei Jahre ist, sowie ein Lageplan mit eingezeichneten Grundstücksgrenzen und vorhandenen Gebäuden, eingereicht werden.

Kommunikation mit den Nachbarn

Generell, aber vor allem bei grenznaher Bebauung, sollten baurechtliche Vorschriften, festgelegte Grundstücksgrenzen und Mindestabstände zum Nachbargrundstück beachtet werden. Im Sinne einer guten Nachbarschaft ergibt es Sinn, den oder die Nachbarn vorab über die genehmigte oder angezeigte Baumaßnahme zu informieren. Damit werden mögliche Bedenken schon im Vorfeld vermieden. Außerdem ist es schlau, die Nachbarn nach Erfahrungen zum Thema Carport zu fragen: Wenn es Carports in der Nachbarschaft gibt, haben die Besitzer sicher Tipps für den Genehmigungsprozess parat.

Erfahren die Nachbarn erst bei Baubeginn davon und es liegen keine behördlich notwendigen Dokumente vor, kommt es möglicherweise zur Überprüfung durch das zuständige Amt und Sie müssen den Bau im schlimmsten Fall unterbrechen oder sogar wieder abbauen.

Wir möchten, dass Ihr Carport-Projekt mit Welcomp zügig und zu Ihrer vollsten Zufriedenheit abläuft. Zögern Sie nicht, uns nach Erfahrungen zu fragen.

Baugenehmigungsfrage geklärt?

Unsere Erfahrung: In den meisten Fällen kann ein Carport mit einer Durchfahrtshöhe für PKW ohne Genehmigung gebaut werden (bzw. nur mit Bauanzeige für den Carport).

Bei Baugenehmigungspflicht: Sollte eine Baugenehmigung für Ihren Carport oder Ihr Mülltonnen- oder Gerätehaus erforderlich sein, unterstützen wir Sie gerne. Unsere Produkte bieten wir mit einer prüfbaren Statik an. Die speziellen Feinheiten und Details klären wir gerne mit Ihnen gemeinsam im Rahmen der Auftragsabwicklung. Generell gilt: Wenn ein Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, finden wir eine Lösung. Wir unterstützen Sie dabei, genehmigungsfähige Unterlagen bei der zuständigen Behörde einzureichen.