Solar-Parkplatz: Clever gebaut mit Welcomp

Sie planen einen Solar-Parkplatz – weil Sie müssen oder weil Sie wollen? Welcomp plant und fertigt Photovoltaik-Parkplatzüberdachungen nach Maß für Ihr Projekt.


Verdienen Sie mit Solarstrom Geld und schützen Sie Ihre Kunden und Besucher vor Regen, Schnee und Sonnenhitze. Das bringt nicht nur Pluspunkte bei der CO2-Ersparnis auf dem Weg zur Klimaneutralität, sondern auch bei der Kundenzufriedenheit. In Zeiten stark steigender Netzentgelte wird zudem die Speicherung des eigenen Stroms interessanter. Hierfür schaffen wir integrierte Räume für Batteriespeicher.


Mit unserem Komplettpaket aus Beratung und Made-in-Germany-Fertigung erhalten Sie die ideale, nachhaltige Lösung für Ihr Bauvorhaben.

 

Darum Photovoltaik-Parkplatzüberdachungen von Welcomp

  • Feuerverzinkte Stahlträger: Die robuste Königsklasse beim Rostschutz, preislich absolut erschwinglich.
  • Stahlträger sind Wallboxträger: Vermarkten Sie Ihren PV-Strom direkt an Ort und Stelle oder nutzen Sie die Akkus Ihrer Elektrofahrzeuge für Vehicle-to-Grid-Lösungen (V2G).
  • Abschließbare Boxen integrierbar: für Mülltonnen oder für Batteriespeicher
  • Top-Beratung: Erfahrung mit PV-Parkplatz-Projekten
  • Flexibel: Durchfahrtshöhen für PKW, Wohnmobile und Transporter geeignet
  • Spezialist für freitragende Anlagen: weniger Pfosten für einfacheres Rangieren – enorm wichtig bei wechselnden Parkplatznutzern
  • Freie Farbwahl: Stahlträger in Wunschfarbe, pulverbeschichtet
  • Made in Holzkirchen: Auf Maß geplant und gefertigt, mit kurzer Lieferkette.
  • Freie Auswahl der Gewerke: Nutzen Sie gern Ihre Fachleute für Fundament und Elektro.

Solar-Parkplätze für Ihr Projekt

  • Supermarktparkplatz: Wir planen a) genug Rangierflächen für Anlieferer ein und berücksichtigen b) die Dachflächen der Einkaufswagenboxen. Auch an überdachte Fahrrad- und Lastenrad-Parkplätze denken wir.
  • Mitarbeiter- und Kundenparkplätze: Wir planen die Pfosten so, dass eine Wallboxmontage sinnvoll möglich ist.
  • Öffentliche Parkplätze in Gemeinden: Die Solar-Parkplätze werden exakt für die spätere Nutzung ausgelegt. Niedrige Einfahrtshöhen sind beispielsweise interessant, um punktuell Camper und Logistikfahrzeuge fernzuhalten, beispielsweise auf Parkplätzen von Sportstätten.

Energiewende weiterdenken: Sicheren Platz für Batteriespeicher schaffen

Solar-Parkplätze liefern dann Strom, wenn die Sonne scheint. Der Strombedarf in Ihrem Betrieb hält sich nicht an den Sonnenstand. Um mehr vom selbst erzeugten Strom zu nutzen, ist neben einer Nachfrageflexibilisierung vor allem die Speicherung interessant. Doch wohin mit dem Akkuspeicher? Nutzen Sie Batteriespeicher für die Außenaufstellung. Oft kommen hierfür Batterieschränke mit Lithium-Eisen-Phosphat-Akkus (LFP) zum Einsatz. Um sie sicher und architektonisch attraktiv aufzustellen, bieten sich Gerätehäuser an. Welcomp integriert diese elegant in Carport-Reihenanlagen.

Tipp: Indach-PV-Parkplatzüberdachung mit Durchblick


Als Photovoltaik-Überdachung für den Parkplatz sind bifaziale PV-Module besonders interessant. Sie lassen Licht durch, was die Parkplätze tagsüber heller und freundlicher macht. Vor allem aber ist für die Parkplatznutzer von unten sichtbar, dass man unter einer Solaranlage parkt. Das gibt Pluspunkte beim nachhaltigen Image und sieht nach High-Tech aus. Die Größe der Dachfläche optimieren wir so, dass die bestmögliche Anzahl an PV-Modulen Platz findet.

 

Fazit


Bei Solar-Parkplätzen bietet Welcomp ein Rundum-Paket aus Beratungs- und Ausführungsqualität. So gelingt die Kombination aus Nachhaltigkeit und unternehmerisch kluger Investition. Spannend sind die gestalterischen Möglichkeiten inklusive der Integrierbarkeit von abgeschlossenen Räumen für Batteriespeicher.

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FAQ

Was ist ein Solar-Parkplatz?

Ein Solar-Parkplatz ist eine mit Photovoltaik-Panels überdachte Parkplatzanlage. Deshalb ist auch die Bezeichnung Photovoltaik-Parkplatzüberdachung gebräuchlich. Diese sind beispielsweise als Carport-Reihenanlagen, als Y-förmige Überdachungen oder im Stil von Hallendächern gefertigt. Besonders elegant sind freitragende Carport-Reihenanlagen, da die Zahl der Pfosten sehr gering ist.

Immer mehr Bundesländer haben klare Vorschriften für die Errichtung von Solaranlagen auf Parkplatzflächen. Die Regelungen unterscheiden sich sehr stark. Sie haben oftmals keine Gemeinsamkeiten. Wir sehen uns für Ihr Projekt die aktuelle Situation in Ihrem Bundesland an und können Ihnen eine fundierte Einschätzung geben.

Die Solarpflicht¹, die unter anderem für Parkplätze gilt, beginnt mit einer Planungspflicht. So müssen die Dach- und Parkplatzflächen so geplant werden, damit sie sich gut für Photovoltaik eignen. Es gelten Vorschriften zu Mindestflächen, Dachneigung, Himmelsrichtung und Verschattung. Wir machen diese Planung natürlich. Sobald auf einer Parkfläche mindestens vier reine PKW-Stellplätze unmittelbar nebeneinander liegen, gilt die Solarpflicht. Mindestens 60 % der Stellplatzflächen müssen mit einer PV-Anlage versehen werden.
Gnädigerweise sind Stellplätze in Tiefgaragen offiziell von der Solarpflicht ausgenommen – daran erkennt man den extrem detaillierten Regelungswillen des Gesetzgebers.
Eine sinnvolle Pflicht zur Befreiung gibt es: Wenn die PV-Anlage nicht ans Stromnetz angeschlossen werden kann, muss man keine PV-Anlage bauen.

In Bayern gibt es derzeit keine Solarpflicht² für Garagen und Parkplätze. Der riesige Vorteil: Sie müssen keine bürokratischen Vorschriften beachten, sondern können einfach loslegen. Wer mit dem spitzen Bleistift rechnet, wird ohnehin PV-Parkplätze in Betracht ziehen, nicht nur aufgrund der Erträge aus der Stromerzeugung. Wo parkt Ihre Kundschaft lieber? Natürlich unter einem Dach, und zwar im Winter, bei Aprilwetter und bei drückender Augusthitze.

Beim Neubau offener Parkplätze gilt ab 50 Stellplätzen eine Mindestquote von 60 %³ Photovoltaiküberdachung der geeigneten Flächen. Zusätzlich darf man die Anlage auf – aktuell – 1.000 kWp beschränken, da ab diesem Wert⁴ die aufwändige Stromvermarktung per Ausschreibung Pflicht ist.

Beim Neubau einer Stellplatzfläche im öffentlichen oder gewerblichen Bereich gilt die Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen ab 35⁵ Stellplätzen – und zwar für alle Stellplätze. Es gibt ein paar wachsweich formulierte Ausnahmen. Ein konkretes Beispiel: Für Parkplätze entlang der Straße kann ersatzweise alle fünf Stellplätze ein Laubbaum gepflanzt werden.